
(lat.) ist ein in lateinischer Reimprosa abgefasstes Rechtsbuch mit Grundsätzen des Lehnrechts. In der ersten Hälfte des 14. Jh.s bildet der A. v. die Grundlage des mitteldeutschen Görlitzer Rechtsbuches. Es ist streitig, ob der A. v. die Urfassung des Lehnrechts des Sachsenspiegels (oder eine im frühen 14. Jh. aus einer deutschen Fassung entst...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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